| 1. |
Benutzer und Benutzungsbedingungen |
| 1.1 |
Jeder klettert auf eigene Gefahr; der DAV
lehnt jede Verpflichtung zu Schadenersatz ab. |
| 1.2 |
Diese Benutzungsordnung gilt für
alle Benutzer aus den Kreisen des DAV und die von ihm zur Benutzung
Ermächtigten. |
| 1.3 |
Die Kletteranlage darf nur in Absprache
mit der Universität Hildesheim und der Sektion Hildesheim des
DAV e.V. genutzt werden. |
| 1.4 |
Während der Nutzungszeiten der Sektion
Hildesheim führen weisungsberechtigte Beauftragte des DAV Aufsicht. |
| 1.5 |
Der Vorstand der Sektion Hildesheim des
DAV e.V. oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Einhaltung der
Benutzungsordnung zu überprüfen und Kletterverbote auszusprechen. |
| 1.6 |
Die Hausordnung der Universität Hildesheim
ist zu befolgen. |
| 1.7 |
Wegen der mit der Begehung der Wand verbundenen
erheblichen Gefahren für Leib und Leben sind nur solche Personen
zur Benutzung befugt, die über Kennntnisse des Kletterns und
der Sicherungstechniken verfügen und
sich der Gefahren des Kletterns bewußt sind. Andere Personen
dürfen die Kletteranlage nur unter Anleitung von Personen, die über
o.a. Kenntnisse verfügen, benutzen. Jugendliche bis zur Vollendung
des 14.Lebensjahres können nur teilnehmen, wenn sie unter Aufsicht
eines Erziehungsberechtigten sind. Dies gilt nicht für das Jugendtraining.
Darüber hinaus können Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres nur am Training teilnehmen, wenn sie
eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung (doc, pdf) nachweisen. |
| 1.8 |
Kinder sind während ihres gesamten
Aufenthaltes zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich
und in Bereichen, in denen Gegenstände und Kletterer
herabfallen können ist untersagt. Kleinkinder dürfen
sich dort nicht aufhalten und dort auch nicht abgelegt werden. Außerdem
ist die Störung anderer Gruppen in der Halle zu vermeiden. |
| 1.9 |
Unbefugte oder Nichtzutrittsberechtigte,
die die Kletteranlage benutzen, begehen Hausfriedensbruch. |
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| 2. |
Benutzungsregeln |
| 2.1 |
Es darf nur mit Magnesia oder anderen
schweißaufsaugenden Mitteln geklettert werden. Hierbei sind
sogenannte Chalkballs zu verwenden. |
| 2.2 |
Es sind Kletterschuhe oder geeignete Turnschuhe
zu verwenden;
Das Klettern barfuß oder in Socken ist nicht erlaubt! |
| 2.3 |
Die rote Linie markiert die Grenze des
ungesicherten Kletterns; sie darf nicht überschritten werden. |
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| 3. |
Veränderungen, Beschädigungen
und Sauberkeit |
| 3.1 |
Tritte, Griffe und Haken dürfen von
den Benutzern nicht angebracht, verändert oder beseitigt werden. |
| 3.2 |
Die Kletteranlage und die Räumlichkeiten
der Sporthalle sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Die
Benutzer sind für die Reinigung nach Trainingsende mitverantwortlich. |
| 3.3 |
Die Kosten für Schäden, denen
kein Verschleiß zugrunde liegt, trägt der Verursacher. |
| 3.4 |
Schäden an der Kletterwand oder an
Einrichtungen der Universität sind sofort der Aufsicht zu melden. |
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| 4. |
Einrichtungen der Sporthalle
der Universität |
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Von den Benutzern der Kletteranlage können
die Duschen, Toiletten und Umkleideräume der Universität
genutzt werden. Sie sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. |
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| 5. |
Benutzungsentgelt |
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Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist
die jeweils gültige Entgeltordnung. |
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| 6. |
Hausrecht |
| 6.1 |
Das Hausrecht über die Kletteranlage
üben der Vorstand der Sektion Hildesheim des DAV e.V.und dessen
Beauftragte aus. Deren Anordnungen sind unbedingt zu befolgen. |
| 6.2 |
Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt,
kann auf Beschluß des Vorstandes der Sektion Hildesheim des
DAV e.V. dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage
ausgeschlossen werden. Der Ausgeschlossene kann keine Ansprüche
gegen die Sektion Hildesheim des DAV e.V. geltend machen. Das Recht
der Sektion Hildesheim des DAV e.V., aus Verstößen gegen
die Benutzungsordnung Schadenersatzansprüche geltend zu machen,
bleibt hiervon unberührt. |
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Hildesheim, den 04.02.2009 |
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Sektion Hildesheim des Deutschen
Alpenvereins e.V gez. Bernhard Kaiser, Vorsitzender |
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