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Benutzungsordnung

für die Kletteranlage der Sektion Hildesheim des Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) in der großen Sporthalle der Universität Hildesheim

1. Benutzer und Benutzungsbedingungen
1.1 Jeder klettert auf eigene Gefahr; der DAV lehnt jede Verpflichtung zu Schadenersatz ab.
1.2

Diese Benutzungsordnung gilt für alle Benutzer aus den Kreisen des DAV und die von ihm zur Benutzung Ermächtigten.

1.3 Die Kletteranlage darf nur in Absprache mit der Universität Hildesheim und der Sektion Hildesheim des DAV e.V. genutzt werden.
1.4 Während der Nutzungszeiten der Sektion Hildesheim führen weisungsberechtigte Beauftragte des DAV Aufsicht.
1.5 Der Vorstand der Sektion Hildesheim des DAV e.V. oder dessen Beauftragte sind berechtigt, die Einhaltung der Benutzungsordnung zu überprüfen und Kletterverbote auszusprechen.
1.6 Die Hausordnung der Universität Hildesheim ist zu befolgen.
1.7 Wegen der mit der Begehung der Wand verbundenen erheblichen Gefahren für Leib und Leben sind nur solche Personen zur Benutzung befugt, die über Kennntnisse des Kletterns und der Sicherungstechniken verfügen und sich der Gefahren des Kletterns bewußt sind. Andere Personen dürfen die Kletteranlage nur unter Anleitung von Personen, die über o.a. Kenntnisse verfügen, benutzen. Jugendliche bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres können nur teilnehmen, wenn sie unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten sind. Dies gilt nicht für das Jugendtraining.
Darüber hinaus können Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur am Training teilnehmen, wenn sie eine von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung (doc, pdf) nachweisen.
1.8 Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes zu beaufsichtigen. Das Spielen im Kletter- und Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände und Kletterer herabfallen können ist untersagt. Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und dort auch nicht abgelegt werden. Außerdem ist die Störung anderer Gruppen in der Halle zu vermeiden.
1.9 Unbefugte oder Nichtzutrittsberechtigte, die die Kletteranlage benutzen, begehen Hausfriedensbruch.
   
2. Benutzungsregeln
2.1 Es darf nur mit Magnesia oder anderen schweißaufsaugenden Mitteln geklettert werden. Hierbei sind sogenannte Chalkballs zu verwenden.
2.2 Es sind Kletterschuhe oder geeignete Turnschuhe zu verwenden;
Das Klettern barfuß oder in Socken ist nicht erlaubt!
2.3 Die rote Linie markiert die Grenze des ungesicherten Kletterns; sie darf nicht überschritten werden.
   
3.

Veränderungen, Beschädigungen und Sauberkeit

3.1 Tritte, Griffe und Haken dürfen von den Benutzern nicht angebracht, verändert oder beseitigt werden.
3.2 Die Kletteranlage und die Räumlichkeiten der Sporthalle sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Die Benutzer sind für die Reinigung nach Trainingsende mitverantwortlich.
3.3 Die Kosten für Schäden, denen kein Verschleiß zugrunde liegt, trägt der Verursacher.
3.4 Schäden an der Kletterwand oder an Einrichtungen der Universität sind sofort der Aufsicht zu melden.
   
4.

Einrichtungen der Sporthalle der Universität

  Von den Benutzern der Kletteranlage können die Duschen, Toiletten und Umkleideräume der Universität genutzt werden. Sie sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.
   
5.

Benutzungsentgelt

  Bestandteil dieser Benutzungsordnung ist die jeweils gültige Entgeltordnung.
   
6.

Hausrecht

6.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage üben der Vorstand der Sektion Hildesheim des DAV e.V.und dessen Beauftragte aus. Deren Anordnungen sind unbedingt zu befolgen.
6.2 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann auf Beschluß des Vorstandes der Sektion Hildesheim des DAV e.V. dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Der Ausgeschlossene kann keine Ansprüche gegen die Sektion Hildesheim des DAV e.V. geltend machen. Das Recht der Sektion Hildesheim des DAV e.V., aus Verstößen gegen die Benutzungsordnung Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
   
  Hildesheim, den 04.02.2009
  Sektion Hildesheim des Deutschen Alpenvereins e.V gez. Bernhard Kaiser, Vorsitzender