Minderjährige

 
NEU +++ Wichtiger Hinweis für Kletterer unter 18 Jahren +++ NEU
Kletterer, die noch nicht volljährig sind und die Kletteranlage Hildesheim benutzen möchten, sollten folgendes beachten:
- Kletterer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (bis zum 14. Geburtstag) müssen von einem volljährigen Aufsichtsberechtigten begleitet werden.
- Kletterer zwischen dem 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern auch ohne Begleitung klettern. Die Einverständniserklärung (doc, pdf) ist zweifach auszufüllen. Ein Exemplar wird in der Kletteranlage ständig verwahrt, das zweite Exemplar führt der Kletterer mit sich.

Ist weder eine Aufsichtsberechtigte Begleitung noch eine Einverständniserklärung der Eltern beizubringen, können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren die Kletteranlage Hildesheim leider nicht nutzen. Ausnahme: DAV-Jugendtraining am Dienstag.